CocosTravel
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Unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - das KLEINGEDRUCKTE......

LEISTUNGEN & BEDINGUNGEN

1. Die Anmeldung erfolgt auf der Grundlage der in diesem Programm angeführten Leistungsbeschreibung. Eine Anmeldung wird erst durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung und der von Ihnen erfolgten Anzahlung wirksam. Anzahlungshöhe ist jeweils 10% vom Reisepreis und innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung fällig. Nach Zahlung des ersten Teils der Restzahlung (laut Reisevertrag spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn) erfolgt der Versand der Reiseunterlagen. Der zweite Teil der Restzahlung ist in EURO- oder USD in bar vor Ort (Bali) zu zahlen. Der Reisepreis versteht sich pro Person im Doppelzimmer. Für Einzelpersonen besteht die Wahl ein ½ Doppelzimmer (Vermittlung eines Reisepartners durch uns möglich) oder ein Einzelzimmer zu buchen. Bei der Bali & Java Adventure Tour ist das Campen auf Grund der beschränkten Kapazität nur in 2 Personen Zelten möglich.

2. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen des Veranstalters sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reise verbindlich. Änderungen durch Unwetter und Umwelteinflüsse bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

3. Die Tagesanordnung der Touren und deren Ablauf können sich nach gegebenen Umständen (z.B. Wetter) ändern.

4. Rücktritt durch den Reisenden

Der Rücktritt von einer Reise wird wirksam an dem Tag, an dem die Rücktrittserklärung des Teilnehmers schriftlich, auch per E-mail, beim Veranstalter eingeht. An Stornogebühren werden vom Veranstalter bei Reiserücktritt durch den Reisenden berechnet: Ab Datum der Buchung - 80 bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 30%, 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60%, 14 bis 04 Tage vor Reisebeginn 90% und 03 Tage bis Reiseantritt 100% des Reisepreises. Um die Teilnehmer gegen Verluste aus Rücktritten abzusichern, empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung. Im Übrigen steht es Ihnen gemäß § 651 b BGB frei, im Falle Ihrer Verhinderung einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. Sollte es uns möglich sein, Ihren Platz zu besetzen, vermindert eine dadurch erlangte Vergütung Ihrer Stornokosten.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Voraussetzung für die Durchführung einer Reise ist eine Mindestbeteiligung von 4 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt die Reise absagen. Die bereits geleistete Anzahlung wird voll zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.

6. Für Reisegepäck können wir gegen Diebstahl keine Haftung übernehmen, da dieses Risiko nicht versicherbar ist. Wir empfehlen den Abschluss einer eigenen Reisegepäckversicherung.

7. Haftung

a) Der Veranstalter haftet als Reiseveranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Beschreibungen aller angegebenen Reisedienstleistungen sowie eine gewissenhafte Reisevorbereitung und -abwicklung.

b) Der Teilnehmer nimmt an den Reisen auf eigene Gefahr teil, insbesondere ist der Reiseteilnehmer für sein Fahrverhalten und die Einhaltungen der im jeweiligen Zielgebiet gültigen Straßenverkehrsordnung und sonstigen den Straßenverkehr betreffenden örtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Es besteht keine Helmpflicht in Indonesien, doch wird die Mitnahme eines Helms empfohlen.

c) Wir haften nicht für Schäden die ein Teilnehmer sich, anderen Teilnehmern oder Dritten durch die Verletzung der Sorgfaltspflichten zufügt.

d) Jeder Reisende ist allein dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen der gebuchten Reise gesundheitlich gewachsen ist.

9. Besondere Outdoor Risiken

Bei sämtlichen Bike- und Trekkingtouren, ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. ( Sturz, Absturzgefahr, Steinschlag, Infektionen etc.),das auch durch umsichtige fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass in der Natur, vor allem in abgelegenen Regionen aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tour Vorbereitung vorausgesetzt. Die Teilnahme an den Touren erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

10. Gewährleistung und Abhilfe

Sollte trotz sorgfältiger Planung unserer Reisen einmal Grund zur Reklamation bestehen, haben Sie nach einer angemessenen Fristsetzung zur Abhilfe alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte wie Selbstabhilfe, Reisepreisminderung, Schadensersatz- und Vertragskündigung, sofern Sie nicht schuldhaft versäumen, den Mangel bei der Reiseleitung oder beim Veranstalter direkt anzuzeigen. Keine Abhilfefrist ist nötig, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten ist. Gewährleistungsansprüche müssen Sie nach der gesetzlichen Regelung innerhalb einer Ausschluss Frist von einem Monat nach dem vertraglichen Reiseende bei Cocostravel Werner Duderstadt geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie nicht schuldhaft verhindert waren. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.

11. Jeder Teilnehmer benötigt einen gültigen Reisepass und ist für deren Ordnungsmäßigkeit selbst verantwortlich.

12. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.